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Wozu man noch «Ja» sagt

Endlich steckt der Ring am Finger, vor allen wichtigen Menschen im Leben wurde das Ja-Wort ausgetauscht. Spätestens – oder schon – auf dem Standesamt erhalten die Hochzeitsgefühle einen irdischen Touch: Bei einem Namenswechsel erhält man (oder frau) hier gleich den neuen Pass mit dem neuen Namen. Und damit beginnt ein neues Leben.

Das Ende der meisten Rom-Coms ist der Anfang jeder Ehe – die Hochzeit. Mit dem glücklichsten Tag des Jahres werden jedoch nicht nur mehrstöckige Hochzeitstorten und wunderschöne Momente geliefert. Es flattert auch eine Menge Papierkram ins Haus. Damit keine bösen Überraschungen drohen, haben wir hier eine Liste der Entscheidungen und rechtlichen Folgen der Eheschliessung zusammengestellt. Ausnahmsweise nicht so romantisch, dafür nützlich.

Der Nachname

Früher war das ein klares Ding. Die Frau hiess wie der Mann und fertig. Heute dürfen sich Paare entscheiden, ob und wer den Nachnamen der jeweils anderen Person annimmt. Ist diese Entscheidung erst einmal getroffen, gibt es für den oder die Wechsler:in neue Ausweisdokumente. Der Kostenpunkt für die zivile Trauung inklusive der neuen Dokumente ist je nach Kanton unterschiedlich, liegt aber zwischen etwa CHF 300 bis CHF 400.


Zwar ist es nicht mit spezifischen Kosten verbunden, aber in diesem Kontext dennoch eine Erwähnung wert: Bei der Arbeit, am Telefon, beim Arzt und bei sämtlichen Versicherungen, Abos und überall dort, wo man Adressen angibt (Beispielliste im Kasten), muss nun der neue Nachname hinterlegt werden. Kosten tut das meist nichts, ist aber zeitaufwändig. 



Steuern
Da die Sache mit der Individualbesteuerung noch nicht eindeutig abgeschlossen ist, gelten bis auf Weiteres die bisherigen Gesetze. Paare werden bereits im Jahr der Heirat gemeinsam besteuert. Ohne Kinder fallen die Steuern im Schnitt etwas höher aus als bei ledigen Personen. Mit Kindern sind sie etwas tiefer. Dabei ist der Wohnkanton ausschlaggebend und es kann zu grösseren Schwankungen kommen.

AHV
Die AHV-Einkommen, die während der Ehe erwirtschaftet wurden, werden zu je 50 % auf die Ehegatten aufgeteilt. Ausgenommen sind das Jahr der Eheschliessung und das Jahr der – allfälligen – Scheidung.


Darlehen
Banken möchten in der Regel, dass beide Ehegatten den Darlehensvertrag unterschreiben. Das ist jedoch nicht zwingend nötig. Grundsätzlich können auch Verheiratete weiterhin eigenständig Rechtsgeschäfte abschliessen.

Sozialhilfe
Hier ändert sich eigentlich nichts. Denn das Sozialamt betrachtet schon zusammenlebende Konkubinate als «verheiratet», wodurch sie füreinander beitragspflichtig werden, sobald eine Partei auf Sozialhilfe angewiesen ist. In der Ehe ist das genauso.

Wohnung
Wenn eine Wohnung gemeinsam bezogen wird, muss diese auch von beiden Ehegatten gekündigt werden.

Sorgerecht und Vaterschaft
Bei Kindern, die in der Ehe geboren werden, geht man automatisch vom Ehemann als Vater aus; eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht nötig. Das Sorgerecht wird gleichberechtigt aufgeteilt.


Bei Namensänderung nicht vergessen

– Pass / Identitätskarte
– Kantonale Steuerverwaltung
– Arbeitgeber
– Post
– Krankenkasse
– Versicherungen
– Magazin-Abos
– Bank-Konten
– Kreditkarten
– Führerausweis


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