Bei der Ehe für alle handelt es sich um eine Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Gegen diese vom Parlament am 18. Dezember 2020 beschlossene Revision wurde das Referendum ergriffen. Das Volk hat sich am 26. September mit einer grossen Mehrheit gegen das Referendum und für die Ehe für alle entschieden. Damit wurden bestehende Ungleichbehandlungen für gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben.
Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?
Der Bund hat das Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht definitiv entschieden. Die zuständige Justizministerin, Bundesrätin Karin Keller-Sutter, kündigte an, dass das Gesetz voraussichtlich ab 1. Juli 2022 in Kraft treten werde. Ab diesem Datum können dann auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen oder ihre eingetragene Partnerschaft umwandeln lassen.
Wird die eingetragene Partnerschaft automatisch in eine Ehe umgewandelt?
Nein, eine automatische Umwandlung ist nicht vorgesehen. Gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Partnerschaft haben die Wahl: Sie können ihre eingetragene Partnerschaft so belassen und müssen nichts weiter unternehmen oder eine Umwandlung beim zuständigen Zivilstandsamt anmelden. Die Umwandlungen der eingetragenen Partnerschaften sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ab dem 1. Juli 2022 möglich. Für die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe bedarf es einer gemeinsam unterzeichneten Umwandlungserklärung. Beide eingetragenen Partner oder Partnerinnen müssen persönlich vor einer Zivilstandsbeamtin oder einem Zivilstandsbeamten erscheinen, ihre Personalien und ihre eingetragene Partnerschaft mittels Dokumenten belegen. Zudem können die eingetragenen Partner oder Partnerinnen beantragen, dass sie die Umwandlungserklärung in Anwesenheit von zwei volljährigen und urteilsfähigen Zeugen oder Zeuginnen im Trauungslokal durchführen können. Sobald die Umwandlungserklärung gültig vorliegt, gelten dann die bisherigen eingetragenen Partnerinnen und Partner als verheiratet.
Können ab dem 1. Juli 2022 noch eingetragene Partnerschaften begründet werden?
Ursprünglich war vorgesehen, dass nebst der Ehe auch die eingetragene Partnerschaft für alle geöffnet werden soll. Da Letztere den Paaren weniger Rechte einräumt, ist diese Option wenig attraktiv und deshalb wurde mit der vorliegenden Gesetzesrevision beschlossen, dass ab diesem Datum keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden können.
Was ändert sich mit der Ehe für alle für heterosexuelle Paare?
Die Öffnung der Ehe hat keine rechtlichen Auswirkungen für heterosexuelle Paare. Was bedeutet es für gleich- geschlechtliche Paare, wenn Sie nun die Ehe eingehen können? Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare hat die Beseitigung einiger Ungleichbehandlungen zur Folge, insbesondere bei der Einbürgerung, bei der Adoption von Kindern und im Bereich der Fortpflanzungsmedizin.
Was ändert sich bei der erleichterten Einbürgerung?
Heute können sich ausländische Ehepartnerinnen und Ehepartner erleichtert einbürgern lassen. Mit der Öffnung der Ehe gilt dieses Recht nun auch für den ausländischen Ehemann eines Schweizers und die ausländische Ehefrau einer Schweizerin.
Was ändert sich bei der Adoption von Kindern?
Heute dürfen Alleinstehende und verheiratete heterosexuelle Paare unter gewissen Voraussetzungen Kinder adoptieren. Für Paare in eingetragener Partnerschaft war eine Adoption nicht möglich, lediglich konnten sie das Kind des Partners oder der Partnerin adoptieren. Mit der Öffnung der Ehe können auch gleichgeschlechtliche Ehepaare gemeinsam ein Kind adoptieren.
Was ändert sich in der Fortpflanzungsmedizin?
Stand heute ist die Samenspende nur verheirateten heterosexuellen Paaren erlaubt. Aufgrund dieser Regelung weichen heute viele Frauenpaare ins Ausland aus. Die gesetzlich geregelte Samenspende in der Schweiz wird mit der Öffnung der Ehe auch verheirateten Frauenpaaren erlaubt. Der Spender muss in das Samenspenderregister eingetragen werden. Das Kind hat dann ab dem 18. Lebensjahr das Recht zu erfahren, wer dieser Samenspender ist.
Gibt es nun einen Heiratsboom?
Stand heute begründen jährlich rund 700 Personen in der Schweiz eine eingetragene Partnerschaft. Mit der Öffnung der Ehe für alle gibt es sicherlich einige zusätzliche Termine für die Zivilstandsämter. Da die meisten Paare auch eine neue Zeremonie wünschen, gibt es sicher auch wieder einiges für die Dienstleister zu tun. Nach einer kurzen und nicht repräsentativen Blitzumfrage bei den kantonalen Zivilstandsämter, liefen die Telefone nach dem Abstimmungssonntag nicht heiss. Aber es gab dennoch bereits einige Anfragen.
Welches Zivilstandsamt ist zuständig?
Für die Eheschliessungen ist das Zivilstandsamt am Wohnort zuständig. Für die Trauung selbst sind die Paare aber nicht an das Traulokal des zuständigen Zivilstandsamt gebunden. Die Paare können frei ein amtliches Traulokal in der Schweiz auswählen.